Was ist im Schadenfall zu tun?

Es ist bei Ihnen das eingetreten, vor dem Sie sich immer hüten wollten – ein Schaden.
 
Wir hoffen ganz fest, dass es nur bei einem materiellen Ausrutscher geblieben ist. Diesen können Sie mit unserer Hilfe im Rahmen der Bootskasko- oder Bootshaftpflichtversicherung wieder gerade biegen.
 
Bewahren Sie bitte die notwendige Ruhe, atmen Sie 3x kräftig durch und los geht’s:
 
Mit unserer Anleitung für den Schadenfall, einer für Sie eingerichteten Helpline und den für Sie vorbereiteten Schadenmeldeformularen haben wir die Basis für eine schnelle und unkomplizierte Hilfeleistung geschaffen.
 
Schmitz-Helpline
 
Hier können Sie alle Schaden-Formulare als PDF-Datei herunterladen.
 
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Schadenformulare nicht online erfassen.
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular per Telefax 0 89 / 43 16 180 oder auf dem Postweg zu.
 
Wassersport-Kasko-Schadenmeldung
Haftpflicht-Schadenmeldung
Unfall-Schadenmeldung

Anweisungen für den Schadenfall – ! W I C H T I G ! (Eine Obliegenheitsverletzung kann Auswirkungen auf die Leistungspflicht des Versicherers haben)

  1. Melden Sie uns einen Schadenfall unverzüglich schriftlich.
    Schäden über € 5.000.- bitte vorab zusätzlich per Fax, Mail oder telefonisch mitteilen. 
  2. Sorgen Sie für eine Minderung des entstandenen und Abwendung weiteren Schadens. 
  3. Zum Schadennachweis werden folgende Unterlagen benötigt:
    • Schriftliches Protokoll über Unfallhergang, Ursache und Schadenumfang
    • Unfallskizze
    • Bilder / Fotos über das Ausmaß der Beschädigungen
    • Wertnachweise (z.B. Originalrechnungen)
    • Namen und Anschriften der beteiligten Personen
    • Namen und Anschriften der Zeugen
    • Aktenzeichen und Anschrift der zuständigen Polizeidienststelle 
  4. Fordern Sie bei Kollisionen den Gegner zur gemeinsamen Schadenbesichtigung auf und halten Sie das Schadenausmaß anschließend gemeinsam schriftlich fest. 
  5. Reichen Sie bei Transportschäden folgende Unterlagen ein:
    • Beförderungspapiere (Originalfrachtbrief, Ladeschein und dgl.)
    • Schriftliche Abtretungserklärung des aus dem Beförderungsvertrag Berechtigten an den Versicherer
    • Bescheinigung des Transportunternehmens, in dessen Gewahrsam sich die versicherten Sachen bei Eintritt des Versicherungsfalles befunden haben
    • Haftbarmachung des Transportunternehmens 
  6. Melden Sie Schäden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Vandalismus grundsätzlich der zuständigen Polizeidienststelle und reichen Sie dieser eine Aufstellung der beschädigten bzw.  entwendeten Gegenstände ein. Bei Schäden im Ausland ist der Vorgang zusätzlich auch der für Ihren Wohnort zuständigen Polizeidienststelle im Inland anzuzeigen. 
  7. Eine Entsorgung oder Veräußerung beschädigter, versicherter Gegenstände ist vor Anerkennung des Schadens und ohne Einwilligung des Versicherers nicht gestattet. 
  8. Darüber hinaus sind die Bestimmungen gemäß „Seesicherheits–Untersuchungs–Gesetzes“ (SEG) zu beachten und einzuhalten.

 
Franz & Eberhard Schmitz GmbH
Versicherungsvermittlung VVS
Hansjakobstr. 127
81825 München
Tel.: +49 (0) 89 / 43 60 1-18
Fax: + 49 (0) 89 / 43 16 180
Mail: info (at) vvs-sdv.de

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