Bootshaftpflicht- / Yachthaftpflicht-Versicherung

Versicherungsbedingungen:
Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Haftpflichtversicherung (AHB)
Risikobeschreibung
Risikobeschreibungen und Besondere Bedingungen für die Haftpflichtversicherung aus der privaten Benutzung von
Wassersport-Fahrzeugen.
Online-Antragsformular zur Bootsversicherung
Leistungen im Bereich der Bootshaftpflicht-Versicherung
Diese umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Yachteigners, des verantwortlichen Skippers und der sonst zur Bedienung des Wassersport-Fahrzeugs berechtigten Personen aus Personen- und Sachschäden. Bootsversicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Standort / Liegeplatz des Wassersport-Fahrzeugs im europäischen Ausland ist.
"So bieten wir Boots-Haftpflichtversicherungen mit einer weltweiten Deckung bereits ab 28,- € incl. Versicherungssteuer im Jahr an".
Beitragsfrei mitversichert:
- Auslandsschäden
versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schadenereignissen in der ganzen Welt
- Ansprüche von Insassen
berechtigte Ansprüche wegen Personenschäden von mitversicherten Personen gegen den verantwortlichen Schiffsführer bzw. Rudergänger sind abweichend von den Allg. Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) mitversichert. Die Ausschlüsse gemäß Ziffer 7 AHB gelten unverändert.
- Vermögensschäden
gelten beitragsfrei bis € 500.000,- je Versicherungsfall mitversichert
- Mietsachschäden
versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Einstellräumen (ohne Inhalt) und Steganlagen, die zu privaten Zwecken zur Unterbringung bzw. Aufbewahrung des Bootes/Yacht angemietet wurden. Höchstersatzleistung hierfür € 250.000,- je Schadenereignis.
- Sicherheitsleistung
im Falle der vorläufigen Beschlagnahme bei versicherten Auslandsschäden eines versicherten Wassersport-Fahrzeuges in einem europäischen Hafen ist die Zahlung einer etwa erforderlichen Sicherheitsleistung bis zu € 50.000,- mitversichert.
- Beiboot
mitversichert gilt die gesetzliche Haftpflicht.
- Bootstrailer, Slipwagen, Hafenwagen u.a.
gelten mitversichert
Deckungssumme: € 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden.
- Skipperhaftung (für in Europa gecharterte Wassersport-Fahrzeuge)
für Schiffe bis zu einer Motorstärke von 73,55 kW (100 PS) und/oder bis zu einer Segelfläche von 40 qm, erweitert auf die kW Leistung/Segelfläche des versicherten Bootes. Deckungssumme: € 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden.
- Forderungsausfall
Deckungssumme: € 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden (Selbstbeteiligung € 2500,-).
Versicherungsbedingungen:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
RisikobeschreibungRisikobeschreibungen und Besondere Bedingungen für die Haftpflichtversicherung aus der privaten Benutzung von Wassersport - Fahrzeugen.
Online-Antragsformular
Versicherungsprämien in der Yacht- / Sportboot Haftpflichtversicherung
Die Prämien richten sich nach Bootsart und Höhe der Deckungssumme.
Jahresprämie für Bootsversicherung incl. Vers. Steuer
| Personen- und/oder Sachschäden je Person | € 4.000.000,- pauschal* | € 6.000.000,- pauschal* | € 15.000.000,- pauschal* (max. € 6Mio. je Person) |
Segelboot/-yacht
Segelfläche am Wind
| bis 15 qm | € 31,- | € 38,- | € 54,- |
| bis 30 qm | € 40,- | € 49,- | € 72,- |
| bis 50 qm | € 51,- | € 65,- | € 96,- |
| bis 100 qm | € 81,- | € 102,- | € 152,- |
| bis 200 qm | € 96,- | € 128,- | € 193,- |
Motorboot/-yacht
Motorstärke
| bis 7 kW/ 10 PS | € 28,- | € 34,- | € 50,- |
| bis 18 kW/ 25 PS | € 33,- | € 41,- | € 59,- |
| bis 37 kW/ 50 PS | € 45,- | € 56,- | € 84,- |
| bis 59 kW/ 80 PS | € 58,- | € 73,- | € 102,- |
| bis 74 kW/100 PS | € 68,- | € 84,- | € 119,- |
| bis 148 kW/200 PS | € 76,- | € 95,- | € 148,- |
| bis 221 kW/300 PS | € 97,- | € 122,- | € 181,- |
| bis 295 kW/400 PS | € 128,- | € 161,- | € 213,- |
| bis 369 kW/500 PS | € 144,- | € 178,- | € 243,- |
An Gebühren werden zusätzlich erhoben: Policen einmalig € 4,00; Nachträge und Folgerechnungen jeweils € 1,00.
*) Bei Schäden in USA/Kanada und deren Hoheitsgewässern:
Deckungssumme € 2 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden.
Vertragsgrundlagen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB). Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen.
Achtung: Neue Mindestdeckungssummen in Italien ab 11.06.2012
Grundsätzlich gilt in Italien eine Versicherungspflicht zur Bootshaftpflicht-Versicherung. Diese Pflicht gilt für alle motorgetriebenen Wassersportfahrzeuge sowie Segelboote mit Hilfsmotoren. Der italienische Gesetzgeber hat nunmehr durch die Übernahme einer EU-Richtlinie die Mindestdeckungssummen zum 11.06.2012 wie folgt angehoben:
- mindestens 5.000.000,-- € pro Schadenfall für Personenschäden
(ungeachtet der Anzahl der betroffenen Personen)
- mindestens 1.000.000,-- € pro Schadenfall für Sachschäden
Bootseigener, die italienische Binnen- und Küstengewässer befahren wollen, müssen also bis zu diesem Zeitpunkt die Mindestdeckungssummen Ihrer Verträge entsprechend erhöhen.
Bitte beachten Sie, dass in Italien der Versicherungsnachweis / die Versicherungskarte immer an Bord mitgeführt werden muss.
Gerne bieten wir Ihnen eine diesen Mindestdeckungssummen entsprechende Bootshaftpflichtversicherung an.

