Bootskasko- und Yachtkasko-Versicherungen

Versicherungsbedingungen:
Spezialbedingungen
... für die Wassersport-Kasko-Versicherung
... von Sportbooten (Fassung 01/2010)
Besondere Bedingungen
... Versicherungswert: Kombination
... Neuwert/Zeitwert
Leistungen im Bereich der Bootskaskoversicherung
Erfahrung, Know-how und unsere Teamstärke sind der Garant für einen reibungslosen Ablauf vom Angebot bis zum Vertrag und der kompetenten, schnellen Schadenabwicklung.
Versichert ist das in der Police näher bezeichnete Boot einschließlich Einrichtung, Inventar, Ausrüstung sowie Bootzubehör.
Vergleichen Sie die Vorteile unserer eigenen, von deutschen Versicherern anerkannten Yacht-Kasko-Bedingungen mit den Konzepten anderer Anbieter!
"So bieten wir Bootskasko-Versicherungen mit einer echten Allgefahrendeckung bereits ab 148,75€ incl. Versicherungssteuer im Jahr an".
Bei uns enthalten:
- Die kundenorientierte "Allgefahrendeckung" - Grundsätzlich gelten zunächst alle Gefahren durch Beschädigung und Verlust des Bootes versichert; mit spezieller Deckung für die Maschinenlage.
Nicht versicherbare Risiken werden in § 4 Ausschlüsse benannt
- Überschreitung des Fahrtgebiets - gilt bis zu 6 Wochen mitversichert
- Regatta-Risiko, Slip-, Dock- und Werft-Risiko, Winterlager-Risiko - gilt mitversichert
- Transport-Risiko - gilt mitversichert
- Inventar, Ausrüstung und Bootszubehör - gelten auch unter Verschluß in Gebäuden versichert.
- Bergungs-, Wrackhebungs- und Entsorgungskosten - werden bis € 2.500.000.- zusätzlich zu der Versicherungssumme zur Verfügung gestellt
- Persönliche Effekten (Gegenstände des persönlichen Gebrauchs) - gelten bis zu 3% der Versicherungssumme des Bootes, höchstens aber mit € 3.000,-- beitragsfrei auf "Erstes Risiko", ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung mitversichert.
- Versicherungswert als "Feste Taxe" - Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen
- Neuwert-Versicherung (alternativ für gebrauchte Boote: Kombinations-Versicherung) - Keine Abzüge "neu für alt", Neuwert-Entschädigung bei Teilschaden (= Reparaturfall), Zeitwert-Entschädigung bei Totalschaden
- Keine Selbstbeteiligung bei Totalschaden im Fahrtgebiet - Auch wenn sonst eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.
- Keine Selbstbeteiligung bei Schäden durch Brand- und Blitzschlag - Auch wenn sonst eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.
- Halbierung der Selbstbeteiligung - nach 5 schadenfreien Versicherungsjahren bei VVS
- Schadensfreiheitsrabat bis 40% - verbesserte Schadensfreiheitsrabatt- Staffel mit Rabatt- Retter ab 4 schadensfreien Jahren, Rabatt wird übernommen.
Fahrtgebiet / Geltungsbereich zur Yacht- / Sportboot Kaskoversicherung
Wählen Sie das für Sie in Frage kommende Fahrtgebiet:
- A - Alle europäischen Flüsse und Binnengewässer
- B - Alle europäischen Flüsse und Binnengewässer, Gewässer der Ostsee einschl. Kategat und Skagerrak, Gewässer der Nordsee – doch nicht nördlicher als Bergen / Wick und nicht südlicher als Ushant / Landsend.
- C - Alle europäischen Flüsse und Binnengewässer, Gewässer der Ostsee einschl. Kategat und Skagerrak, Gewässer der Nordsee – doch nicht nördlicher als Bergen / Wick und nicht südlicher als Ushant / Landsend -, Mittelmeer zwischen den Meerengen Gibraltar einschließlich und Dardanellen ausschließlich.
- D - Entspricht dem Fahrtgebiet C und schließt ein:
Kanarische Inseln 25°-40° N, 20° W, die europäische Atlantikküste 40°-60° N, 12° W nicht jedoch in der Zeit vom 01.11. bis 01.03.
Klicken Sie auf die Grafiken um diese zu vergrössern!
Versicherungsprämien
Die Prämien zur Yachtkaskoversicherung werden nach den unterschiedlichen Bootstypen, der technischen Ausstattung, der Selbstbeteiligung, dem Fahrtgebiet und dem Schadenfreiheitsrabatt individuell kalkuliert.
Bitte fordern Sie ein entsprechendes Angebot mit vorbereiteter Anfrage an.
"So bieten wir Bootskasko-Versicherungen mit einer echten Allgefahrendeckung bereits ab 148,75€ incl. Versicherungssteuer im Jahr an".
Schadenfreiheitsrabatt in der Bootskaskoversicherung
Besondere Bedingungen für den Schadenfreiheitsrabatt in der Yacht- / Sportbootkasko-Versicherung
- Hat der Bootsversicherungsschutz von Anfang bis Ende eines Versicherungsjahres ununterbrochen bestanden, ohne dass in dieser Zeit ein Schaden gemeldet worden ist, für den der Versicherer Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet hat, so erhält der Versicherungsnehmer ab nächster Hauptfälligkeit folgenden Schadenfreiheitsrabatt auf den Kasko-Beitrag (dies gilt nicht für persönliche Effekten usw. sowie für den Trailer):
nach einem schadenfreien Versicherungsjahr 15%
nach zwei schadenfreien Versicherungsjahren 25%
nach drei schadenfreien Versicherungsjahren 40%
- Hat der Versicherer in einem Versicherungsjahr Entschädigungsleistungen zur Bootsversicherung erbracht oder Rückstellungen gebildet, wird ab nächster Hauptfälligkeit der Schadenfreiheitsrabatt um eine Rabattstufe gekürzt. Bei mehr als einem Schaden im laufenden Versicherungsjahr beträgt der zu zahlende Beitrag ab nächster Hauptfälligkeit 100%.
- Besteht seit mehr als 4 Jahren ein Vertragsverhältnis über die
Vermittlung der Franz & Eberhard Schmitz GmbH VVS, so erfolgt nach Ablauf von 4 schadenfreien Versicherungsjahren für einen ersatzpflichtigen Schaden keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes.
- Der Schadenfreiheitsrabatt zur Bootsversicherung ist nicht übertragbar.
- Schadenfreie Kasko-Vorversicherungen werden bei Vorlage einer Bescheinigung des bisherigen Versicherers / Maklers auf den Schadenfreiheitsrabatt angerechnet.
- Besteht seit mehr als 5 Jahren ein Vertragsverhältnis über die Vermittlung der Franz & Eberhard Schmitz GmbH, so erfolgt nach Ablauf von 5 schadenfreien Versicherungsjahren für einen ersatzpflichtigen Schaden die Halbierung der Selbstbeteiligung.





