Bootsversicherungen - Häufige Fragen zum Thema

 
 
Fragen zur Boots- und Yachtkaskov
ersicherung
   
      
Was bedeutet echte „ Allgefahrendeckung “ in der Bootsversicherung?

Für welchen Geltungsbereich gilt die Bootsversicherung?

Was bedeutet keine Abzüge 'Neu für Alt'?

 
Gelten auch die Bergungs-, Wrackhebungs- und Entsorgungskosten im Rahmen der Bootskasko-Versicherung mitversichert?
 
Wie und wer stellt den Wert (Versicherungssumme) und den Zustand des Bootes fest?

Besteht auch Kasko–Versicherungsschutz, wenn das angegebene Fahrtgebiet überschritten wird und muss man so etwas vorher anmelden und bestätigen lassen?


Muss der Außenbordmotor gegen Diebstahl bei 'Verlassen' des Bootes extra gesichert werden?

Was versteht man unter „ persönliche Effekten „ in der Bootsversicherung?

  

Fragen zur Boots- und Yachthaftpflichtversicherung
 
Was sind 'blaue Karten' und für wen und was braucht man diese? 

Gibt es in der Haftpflicht - Bootsversicherung ebenfalls unterschiedliche Fahrtgebiete wie in der Kasko – Bootsversicherung?

Ist die Haftpflicht – Bootsversicherung auch eine gesetzliche „Pflicht-Versicherung“, wie z.B. die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung?

Muss man das „blaue ZERTIFIKAT“ auch in Deutschland immer mitführen?

Ist die Mindestdeckungssumme in den Ländern mit Pflicht – Bootsversicherung immer einheitlich, oder kann diese auch unterschiedlich in der Höhe sein?

Kann der nicht zulassungspflichtige Boots - Trailer (grünes Kennzeichen) auch über die Bootsversicherung mitversichert werden?

Was passiert, wenn der Unfallgegner nicht zahlen kann, weil dieser keine oder nur eine Haftpflichtversicherung mit einer nicht ausreichenden Deckungssumme hat?

   

Fragen zur Boots-/Yacht-Insassen-Unfallversicherung
 
Wer und was gilt über die Boots-/Yacht-Insassen-Unfallversicherung versichert?

Wird die Versicherungssumme im Schadensfall aufgeteilt, falls sich mehrere Personen an Bord befinden?

Gelten nur Todesfall und Invaliditätsfall versichert?

Wer ist über die Boots-/Yacht-Insassen-Unfallversicherung nicht versichert?

   

Allgemeine Fragen zu Bootsversicherungen
 
Was müssen Sie bei Vertragsabschluss beachten?

Welche Unterlagen werden für den Abschluss einer Bootsversicherung benötigt?

Wann beginnt der Bootsversicherungsschutz und kann man auch rückwirkend vor Antrags- und Unterlageneingang Versicherungsschutz beantragen?

Haben auch andere Personen Versicherungsschutz, die der Versicherungsnehmer berechtigt, mit seinem Boot zu fahren?

Kann man die Bootsversicherung beitragsfrei vorübergehend stilllegen bzw. 'ruhen' lassen?

Wird die Bootsversicherung automatisch gekündigt und aufgehoben, wenn das Boot verkauft ist oder muss man das schriftlich mitteilen und welche Unterlagen müssen vorlegt werden?

Was muss beachtet oder welche Fristen müssen eingehalten werden, wenn man die Bootsversicherung kündigen möchte, aber das Boot noch in Besitz ist?

Wie wird ermöglicht, dass Sie im Schadensfall schnellstmögliche Hilfe erhalten?

 
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