Bootsversicherungen - Häufige Fragen zum Thema
Fragen zur Boots- und Yachtkaskoversicherung
Was bedeutet echte „ Allgefahrendeckung “ in der Bootsversicherung?
Für welchen Geltungsbereich gilt die Bootsversicherung?
Was bedeutet keine Abzüge 'Neu für Alt'?
Gelten auch die Bergungs-, Wrackhebungs- und Entsorgungskosten im Rahmen der Bootskasko-Versicherung mitversichert?
Wie und wer stellt den Wert (Versicherungssumme) und den Zustand des Bootes fest?
Besteht auch Kasko–Versicherungsschutz, wenn das angegebene Fahrtgebiet überschritten wird und muss man so etwas vorher anmelden und bestätigen lassen?
Muss der Außenbordmotor gegen Diebstahl bei 'Verlassen' des Bootes extra gesichert werden?
Was versteht man unter „ persönliche Effekten „ in der Bootsversicherung?
Fragen zur Boots- und Yachthaftpflichtversicherung
Was sind 'blaue Karten' und für wen und was braucht man diese?
Muss man das „blaue ZERTIFIKAT“ auch in Deutschland immer mitführen?
Fragen zur Boots-/Yacht-Insassen-Unfallversicherung
Wer und was gilt über die Boots-/Yacht-Insassen-Unfallversicherung versichert?
Wird die Versicherungssumme im Schadensfall aufgeteilt, falls sich mehrere Personen an Bord befinden?
Gelten nur Todesfall und Invaliditätsfall versichert?
Wer ist über die Boots-/Yacht-Insassen-Unfallversicherung nicht versichert?
Allgemeine Fragen zu Bootsversicherungen
Was müssen Sie bei Vertragsabschluss beachten?
Welche Unterlagen werden für den Abschluss einer Bootsversicherung benötigt?
Kann man die Bootsversicherung beitragsfrei vorübergehend stilllegen bzw. 'ruhen' lassen?
Was muss beachtet oder welche Fristen müssen eingehalten werden, wenn man die Bootsversicherung kündigen möchte, aber das Boot noch in Besitz ist?
Wie wird ermöglicht, dass Sie im Schadensfall schnellstmögliche Hilfe erhalten?

