Was bedeutet echte „ Allgefahrendeckung “ in der Bootsversicherung?
Dies bedeutet, dass „alle Gefahren“ versichert sind, die nicht ausdrücklich in unseren Spezialbedingungen ausgeschlossen sind. Das ist der große Vorteil gegenüber der Einzelgefahrendeckung, in der „alle“ versicherten Risiken „Einzeln“ aufgeführt und definiert sind. Im Falle unserer echten „Allgefahrendeckung“ gilt die so genannte „Umkehr der Beweislast“, d.h. nicht der Versicherungsnehmer muss auf seine Kosten im Schadenfall beweisen, dass der Schaden unter die versicherten Gefahren fällt, sondern der Versicherer, dass der eingetretene Schadenfall nicht in der „Allgefahrendeckung“ enthalten ist.
Unsere Angebotspalette zur Yacht- / Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Versicherungsschutz wird sowohl für Motoryachten als auch Segelyachten geboten. Mehr Informationen finden Sie hier.

