Gelten auch Bergungs-, Wrackhebungs- und Entsorgungskosten im Rahmen der Bootskasko-Versicherung als mitversichert?

Für die Hebung, Bergung, Entfernung, Entsorgung oder Vernichtung des Wracks leistet der Versicherer für die dadurch entstandenen Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme bis 2.500.000,00 €.

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