Haben auch andere Personen Versicherungsschutz, die der Versicherungsnehmer berechtigt, mit seinem Boot zu fahren?
Die unentgeltliche Überlassung des Bootes an berechtigte Personen ist mitversichert, sofern diese den amtlich vorgeschriebenen Führerschein besitzen.
Unsere Angebotspalette zur Yacht- / Bootsversicherung deckt alle Bereiche für den Bootseigner ab. Mehr Informationen finden Sie hier.