Für welchen Geltungsbereich gilt die Bootsversicherung?
Versicherungsschutz besteht für Fahrten, Transporte und Aufenthalte innerhalb des in der Police genannten Fahrtgebietes zu Wasser und zu Lande. Es gilt somit insbesondere auch das Winterlagerrisiko außerhalb von Gewässern in Hallen mit eingeschlossen.
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