Besteht auch Kasko – Versicherungsschutz, wenn das angegebene Fahrtgebiet überschritten wird und muss man so etwas vorher anmelden und bestätigen lassen?
In der Kaskoversicherung ist eine Fahrtgebietsüberschreitung von längstens 6 Wochen pro Jahr automatisch mit eingeschlossen und ist nicht anmelde- bzw. bestätigungspflichtig.
Mehr Informationen zu unserer Bootskasko-Versicherung finden Sie hier.

