Besteht auch Kasko – Versicherungsschutz, wenn das angegebene Fahrtgebiet überschritten wird und muss man so etwas vorher anmelden und bestätigen lassen?

In der Kaskoversicherung ist eine Fahrtgebietsüberschreitung von längstens 6 Wochen pro Jahr automatisch mit eingeschlossen und ist nicht anmelde- bzw. bestätigungspflichtig.

Mehr Informationen zu unserer Bootskasko-Versicherung finden Sie hier.



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