Mindestdeckungssummen in Italien und Griechenland

ITALIEN:
Grundsätzlich gilt in Italien eine Versicherungspflicht für motorgetriebene Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren für die Bootshaftpflichtversicherung.
 
Der italienische Gesetzgeber fordert aktuell folgende neue Mindestdeckungssummen:
 

  • min. 6.450.000,– € je Schadenfall für Personenschäden
    (ungeachtet der Anzahl der betroffenen Personen)
  • min. 1.300.000,– € je Schadenfall für Sachschäden

 
Die bisherige Versicherungssumme in Höhe von 7.500.000,- € pauschal für Personen- und Sachschäden ist damit nicht mehr ausreichend.
 
Bootseigner, die italienische Binnen- und Küstengewässer befahren, sind verpflichtet, die geforderten Deckungssummen auf Verlangen nachweisen zu können. Bitte achten Sie darauf, den italienischen Versicherungsnachweis/ Zertifikat immer an Bord mitzuführen.
 
GRIECHENLAND:
Aktuell fordert der griechische Gesetzgeber folgende Versicherungssummen bei der Bootshaftpflichtversicherung.
 
Die Mindestdeckungssummen betragen:

Für Personenschäden

  • 150.000 Euro/ Person
  • 700.000 Euro/ Schadensfall
  • 2.100.000 Euro Gesamtversicherungssumme

Für Sachschäden

  • 150.000 Euro/ Schadensfall
  • 450.000 Euro Gesamtversicherungssumme

Für Wasserverunreinigung

  • 150.000 Euro/ Vorfall
  • 450.000 Euro Gesamtversicherungssumme

 
Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsnachweise / Zertifikate, ob die geforderten Summen nachgewiesen werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot inklusive der entsprechenden Dokumente.
 
Bitte beachten Sie, dass Sie den Versicherungsnachweis / Zertifikat immer an Bord mitführen müssen.
Gerne bieten wir Ihnen eine, diesen Mindestdeckungssummen entsprechende, Bootshaftpflichtversicherung an.

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