Was versteht man unter „ persönliche Effekten „ in der Bootsversicherung ?
 

Das sind die persönliche Gebrauchsgegenstände, wie z.B. Bekleidung, Sportausrüstungen (Angeln, Tauchen usw.) und Dinge, die nicht fest mit dem Boot verbunden sind und die man auf Wunsch zusätzlich in die Kasko – Bootsversicherung einschließen kann.
 
Bis zu einer Höhe von 3 % der Versicherungssumme des Bootes, höchstens bis zu EUR 3.000,- gelten diese beitragsfrei im Rahmen der Kasko-Versicherung mit eingeschlossen.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Bootskasko.


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