Gelten nur Todesfall und Invaliditätsfall versichert?

Nein, es gelten auch Bergungs-/Rückholkosten mit einer Versicherungssumme von 5.000,-- Euro versichert unabhängig davon, wie viele Personen sich zum Unfallzeitpunkt im Boot befinden bzw. geborgen werden müssen.

Mehr Informationen hierzu finden Sie unter Bootsunfallversicherung.


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