Wer und was gilt über die Boots-/Yacht-Insassen-Unfallversicherung versichert?
Die Boots-/Yacht-Insassen-Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des Bootseigners sowie der berechtigten Bootsinsassen vom Betreten bis zum Verlassen des in der Police benannten Bootes incl. des Beibootes. Unfälle beim Ein- und Aussteigen gelten mitversichert.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Insassen-Unfallversicherung für Boote und Yachten.
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