ITALIEN:
Grundsätzlich gilt in Italien eine Versicherungspflicht für motorgetriebene Wassersportfahr-zeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren für die Bootshaftpflichtversicherung.
Der italienische Gesetzgeber fordert seit Herbst 2017 folgende neue Mindestdeckungssummen:
- min. 6.070.000,-- € je Schadenfall für Personenschäden
(ungeachtet der Anzahl der betroffenen Personen) - min. 1.220.000,-- € je Schadenfall für Sachschäden
Aufgrund dieser neuen Anforderungen in Italien haben wir die bisherige Deckungssumme von 6.000.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden seit 01.01.2018 beitragsfrei auf 7.500.000 € pauschal für Personen- und Sachschäden angehoben. Die bereits ausgegebenen italienischen Zertifikate werden entsprechend aktualisiert und neu verschickt.
Bootseigner, die italienische Binnen- und Küstengewässer befahren, sind verpflichtet, die geforderten Deckungssummen auf Verlangen nachweisen zu können. Bitte achten Sie darauf, den italienischen Versicherungsnachweis/ Zertifikat immer an Bord mitzuführen.
GRIECHENLAND:
Seit 2014 fordert der griechische Gesetzgeber deutlich erhöhte Versicherungssummen bei der Bootshaftpflichtversicherung.
Mindestdeckungssummen:
- min. 500.000,-- € (bisher 300.000,--€) für Sachschäden
- min. 150.000,-- € (bisher 90.000,--€) für Umweltschäden
Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsnachweise / Zertifikate, ob die geforderten Summen nachgewiesen werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot inklusive der entsprechenden Dokumente.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Versicherungsnachweis / Zertifikat immer an Bord mitführen müssen.
Gerne bieten wir Ihnen eine diesen Mindestdeckungssummen entsprechende Bootshaftpflichtversicherung an.