Bootskaskoversicherung – Ausreichende Versicherungssumme?

Die Ausgabe Januar 2023 der Seglerzeitung hatte als Themenschwerpunkt u. a. die Anpassung der Versicherungssumme im Bereich der Bootskaskoversicherung. Auch dieses Thema spielt bei unseren Versicherungskunden immer wieder eine Rolle. Gerade im Falle von gebrauchten Booten können sich Wertänderungen insbesondere durch den volatilen Gebrauchtbootmarkt, aufgrund eines nach dem Kauf durchgeführt eigenen Refits und den damit verbundenen Investitionen als auch durch allgemeine Preissteigerungen durch die Inflationsentwicklung ergeben.

Für die Festlegung der korrekten Zeitwert-Versicherungssumme ist zunächst einmal der aktuelle Kaufvertrag / Kaufpreis maßgebend. Sollten nach dem Kauf wertverbessernde / werterhöhende Investitionen getätigt worden sein, sollten diese durch Fotos und entsprechende Rechnungen nachgewiesen werden. Aufgrund dieser Wertverbesserungen kann die Versicherungssumme um den sich daraus ergebenden werterhöhten Teil erhöht werden. Berücksichtigt werden muss dabei aber, dass gerade im Bereich von Ersatzbeschaffungen eines Teil dieses vorher auch schon vorhanden und in der Gesamt- versicherungssumme somit enthalten war.

Sollte ein gebrauchtes Boot zu besonders günstigen Konditionen erworben oder ein Refit / Neuinvestitionen in größeren Umfang vorgenommen worden sein, empfehlen wir unbedingt, eine entsprechende aktuelle Werttaxierung durch einen Fachbetrieb vornehmen zu lassen. In einem größeren Schadenfall kann man dann gegenüber dem Versicherer die als feste Taxe „festgesetzte Versicherungssumme“ nachweisen. 
Gerne beraten wir Sie hierzu auch näher in einem persönlichen Gespräch. 

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