ITALIEN:
Grundsätzlich gilt in Italien eine Versicherungspflicht für motorgetriebene Wassersportfahrzeuge und Segelboote mit Hilfsmotoren für die Bootshaftpflichtversicherung.
Der italienische Gesetzgeber fordert aktuell folgende neue Mindestdeckungssummen:
- min. 6.450.000,– € je Schadenfall für Personenschäden
(ungeachtet der Anzahl der betroffenen Personen) - min. 1.300.000,– € je Schadenfall für Sachschäden
Die bisherige Versicherungssumme in Höhe von 7.500.000,- € pauschal für Personen- und Sachschäden ist damit nicht mehr ausreichend.
Bootseigner, die italienische Binnen- und Küstengewässer befahren, sind verpflichtet, die geforderten Deckungssummen auf Verlangen nachweisen zu können. Bitte achten Sie darauf, den italienischen Versicherungsnachweis/ Zertifikat immer an Bord mitzuführen.
GRIECHENLAND:
Aktuell fordert der griechische Gesetzgeber folgende Versicherungssummen bei der Bootshaftpflichtversicherung.
Die Mindestdeckungssummen betragen:
Für Personenschäden
- 150.000 Euro/ Person
- 700.000 Euro/ Schadensfall
- 2.100.000 Euro Gesamtversicherungssumme
Für Sachschäden
- 150.000 Euro/ Schadensfall
- 450.000 Euro Gesamtversicherungssumme
Für Wasserverunreinigung
- 150.000 Euro/ Vorfall
- 450.000 Euro Gesamtversicherungssumme
Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsnachweise / Zertifikate, ob die geforderten Summen nachgewiesen werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, unterbreiten wir Ihnen gerne ein Angebot inklusive der entsprechenden Dokumente.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Versicherungsnachweis / Zertifikat immer an Bord mitführen müssen.
Gerne bieten wir Ihnen eine, diesen Mindestdeckungssummen entsprechende, Bootshaftpflichtversicherung an.