Versicherungsschutz bei Sturm

Besonders in den letzten 5 Jahren zogen vermehrt Stürme über Deutschland sowie über die Mittelmeerregionen, insbesondere über den norditalienischen Küstenbereich, hinweg. Dies verursachte zum Teil sehr große Schäden an den Motor- und Segelbooten. Auch viele nicht von einem Schaden betroffene Eigner fragten deshalb bei uns an, wie sich der Versicherungsschutz in solchen Fällen darstellt.

Im Bereich der Bootskasko-Versicherung besteht im Rahmen unserer Spezial-Bedingungen ganzjährig Versicherungsschutz für das versicherte Boot im Wasser sowie an Land. Es spielt damit keine Rolle, ob sich das Boot an einem Ankerliegeplatz im Wasser, im Winterlager oder an einem sonstigen Liegeplatz an Land befindet. Im Rahmen unserer echten Allgefahrendeckung mit Beweislastumkehr zugunsten des Versicherungsnehmers gelten Beschädigungen und Verlust der Yacht durch ungewöhnliche Witterungseinflüsse versichert. Es wird nicht vorausgesetzt, dass der Schaden durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 verursacht wurde. Auch der Ausschlussgrund „Wind“ ist in unseren Bedingungen nicht zu finden.

Versichert gilt die in der Police näher bezeichnete Yacht einschließlich der Einrichtung, des Inventars, der Ausrüstung sowie des Zubehörs. Das Inventar, die Ausrüstung und das Zubehör gelten auch dann subsidiär mitversichert, wenn sie unter Verschluss in Gebäuden ausgelagert sind.

Ist das Boot infolge eines Sturmes sogar gesunken, ist auch die Kostenübernahme für die Hebung und eventuelle Entsorgung des Bootes über die Kaskoversicherung von großer Bedeutung. Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten gelten in diesem Fall im Rahmen unserer Bedingungen unabhängig von der Höhe der Versicherungssumme zusätzlich bis 2.500.000 Euro je Schadenereignis versichert.

Hinweisen wollen wir aber auch noch auf die Pflicht eines jeden Versicherungsnehmers, geeignete Maßnahmen zur Sicherung des Bootes bzw. des Zubehörs des Bootes, die der guten Seemannschaft entsprechen, zu treffen. Zu diesen Sicherungsmaßnahmen zählen insbesondere auch geeignete Festmacher, Fender, Anker sowie Lagerböcke im Falle des Winterlagers.

Beispiele für Schadensfälle durch Sturm gibt es genug. Zu denken ist dabei einerseits an die direkten Schäden durch Sturm an der versicherten Yacht (z. B. zerrissene Persenning etc.) als auch an Schäden durch eine indirekte Einwirkung des Sturms wie z. B. durch herabstürzende Teile eines Baumes oder im Falle des Winterlagers durch eine umgestürzte gelagerte Nachbaryacht.

Die Boots-Haftpflichtversicherung kann bei Sturmschäden ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Sollte nämlich durch Ihre Yacht ein anderes Schiff geschädigt werden, können Sie sich sehr schnell mit Schadenersatzansprüchen dieses Geschädigten konfrontiert sehen. So kann durch den Sturm die eigene, auf Böcken gelagerte Yacht auf ein benachbartes Boot kippen oder nicht richtig verzurrte Teile des Bootes könne umherfliegen und fremde Sachen schädigen. Fremde Boote können aber auch dadurch geschädigt werden, dass das eigene ankernde Boot losgerissen wird und dabei dann Schiffe Dritter schädigt.

Bei all diesen Fallkonstellationen ist aber zu beachten, dass Sie als Yachteigner grundsätzlich nur einer Verschuldenshaftung unterliegen (anders wie bei dem Kfz), d. h. eine Haftung Ihrerseits ist nur dann gegeben, wenn das Eigentum eines anderen durch eigenes Verschulden/Pflichtverletzung zu Schaden kommt. Bei Drittschäden verursacht durch Sturm liegt meistens aber ein Fall der höheren Gewalt vor, der zu keiner Haftung des Yachteigners führt.

Der Haftpflichtversicherer gewährt in diesen Fällen aber dennoch Versicherungsschutz in Form der Prüfung der Sach- und Rechtslage sowie die Abwehr der unberechtigten Schadenersatzansprüche (= passive Rechtsschutzfunktion). Im Falle eines Verschuldens des Yachteigners und damit des begründeten Schadenersatzanspruches wird an den Geschädigten Schadenersatz geleistet.

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