Yacht-Haftpflicht- und Yacht-Kasko-Versicherung mit erheblichen Deckungserweiterungen

Im Rahmen unserer Bootshaftpflichtversicherung sind diverse, zusätzliche Deckungserweiterungen eingeschlossen. So gelten die reinen Vermögensschäden jetzt bis zur Höhe der vereinbarten Pauschalversicherungssumme ohne Sublimit mitversichert. Hierbei ist vor allem an die Fälle einer verschuldeten Blockade von Wasserschifffahrtstraßen und die sich daraus ergebenden Vermögensschäden Dritter zu denken.
Auch öffentlich rechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem unbeabsichtigten Auslösen von Rettungsmitteln gelten bis zu 20.000,– € je Schadenfall nunmehr mitversichert.
Unsere bisher schon sehr weitgehenden Deckungserweiterungen zur Mitversicherung von Mietsachschäden, Beibooten, Bootsanhängern / Trailern, der Skipper-Haftpflichtversicherung sowie der Forderungsausfalldeckung konnten beibehalten werden.

In der Bootskaskoversicherung wurde der beitragsfreie Einschluss der Bergungs-, Wrackhebungs- und Entsorgungskosten auf  2.500.000,00 € erhöht. Weiterhin entfällt eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung im Totalschadensfall im Fahrtgebiet als auch bei Schäden durch Brand und Blitzschlag.

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