Bei den Spezialbedingungen zur Wassersportkaskoversicherung von Sportbooten der Schmitz-Yacht-Versicherungsvermittlung handelt es sich um eine „echte“ Allgefahren-Versicherung ohne Bausteinprinzip. Damit sind grundsätzlich alle Schäden an den versicherten Booten aufgrund von Unwettern gedeckt. Einschränkende Voraussetzungen des Versicherungsschutzes, wie z. B. das Vorliegen bestimmter Windstärken oder Ausschlüsse bestimmter Unwetterarten (Tornados, Sturmflut etc.) sind in unserem Bedingungswerkt nicht enthalten. Schäden an der eigenen Yacht verursacht durch einen Sturm, Orkan, Tornado, durch Blitzschlag oder durch Hagel gelten also in vollem Umfang mitversichert. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Yacht zu Wasser oder zu Lande (z. B. in einem Winterlager) befindet.
Neben den Reparaturkosten der Schäden am eigenen Boot besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Bergungs-, Wrackhebungs- und Entsorgungskosten bis zu einer Versicherungssumme von zusätzlich 2.500.000 €. Dieser Einschluss in den Bedingungen spielt insbesondere bei Schadensfällen durch Unwetter eine große Rolle. Vor der Reparatur ist oftmals eine sehr aufwendige und damit kostspielige Bergung des eigenen Bootes durch Spezialunternehmen erforderlich. Sollte das beschädigte Boot darüber hinaus noch einen Schifffahrtsweg blockieren, kommt die zeitliche Komponente noch hinzu.
Liegt ein Totalschaden vor, muss das gesamte Boot entsorgt werden. Da es sich gerade im Falle von GFK-Booten oftmals um Sondermüll handelt (insbesondere in einem Brandschadensfall), können auch in diesem Fall hohe Kosten auf den Bootseigner zukommen.