Schäden an der eigenen Yacht

Bei den Spezialbedingungen zur Wassersportkaskoversicherung von Sportbooten der Schmitz-Yacht-Versicherungsvermittlung handelt es sich um eine „echte“ Allgefahren-Versicherung ohne Bausteinprinzip. Damit sind grundsätzlich alle Schäden an den versicherten Booten aufgrund von Unwettern gedeckt. Einschränkende Voraussetzungen des Versicherungsschutzes, wie z. B. das Vorliegen bestimmter Windstärken oder Ausschlüsse bestimmter Unwetterarten (Tornados, Sturmflut etc.) sind in unserem Bedingungswerkt nicht enthalten. […]

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Verursachung von Schäden an Booten Dritter

Kommt es infolge eines Unwetters oder Naturkatastrophe zu Schäden am Eigentum Dritter (z. B. weil eine Yacht durch den Sturm losgerissen wurde und dadurch ein anderes Boot schädigt), sind diese Schäden grundsätzlich über die jeweilige Boots-Kaskoversicherung abzuwickeln. Sollte dennoch ein Schadenersatzanspruch gegenüber dem Eigner des Bootes geltend gemacht werden, das sich losgerissen hat, ist dies

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Rechtsschutzversicherung für Motor- oder Segelboote / (Yachten)

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung für Ihr Motor- oder Segelboot benötigen, können wir Ihnen nunmehr auch hierzu eine äußerst kostengünstige Lösung anbieten.Versichert gilt das im Versicherungsschein bezeichnete Boot. Neben Ihnen als Versicherungsnehmer gelten auch alle berechtigten Fahrer und Insassen mitversichert. Versicherungsschutz besteht insbesondere für den Schadenersatzrechtsschutz (wenn Sie Ihre Forderungen auf Schadenersatz durchsetzen müssen), für den

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Grüne Versicherungskarte für den Trailer: Ja oder Nein?

Eine grüne Versicherungskarte für den Trailer ist bei Auslandsfahrten, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Osteuropa) abgesehen, nicht mehr Pflicht. Grundsätzlich gilt jedoch, dass durch diese Karte die Abwicklung eines Unfalles im Ausland wesentlich vereinfacht wird, da darauf alle wichtigen Informationen des Haftpflichtversicherungsschutzes enthalten sind. Eine solche Karte wird jedoch nur ausgestellt, soweit auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung

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Haftpflicht-Versicherungsschutz für Bootstrailer

Für Besitzer von nicht zulassungspflichtigen Bootsanhängern, deren Trailer-Haftpflicht bisher in die Yacht-Haftpflicht-Versicherung eingeschlossen werden konnte, hat der Gesetzgeber eine eigenständige Gefährdungshaftung von Anhängern (Trailern) geschaffen. Diese Haftungserweiterung knüpft nicht an die Zulassungs- bzw. Versicherungspflicht der Anhänger sondern lediglich daran an, ob der Anhänger dazu bestimmt ist, von Kraftfahrzeugen mitgeführt zu werden (§ 7 Abs. 1

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„Blaue Versicherungskarte“-Zertifikate

Die sogenannten „blauen Versicherungskarten“ oder auch Zertifikate genannt, dienen als Nachweis einer Bootshaftpflichtversicherung für Ihre versicherte Yacht. Diese Zertifikate werden nicht mehr auf blauem Papier gedruckt. Sie erhalten diese Versicherungsnachweise für das Ausland jetzt auf weißem Papier mit einer Gültigkeit von 2 Jahren. Diese Versicherungsnachweise werden turnusmäßig automatisch erstellt und rechtzeitig zu Saisonbeginn an Sie verschickt.

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