Aktuelles zu den Bootsversicherungen - News 2011/2012
Messevorschau „boot Düsseldorf“ vom 21.01. – 29.01.2012
Im Januar 2012 findet in Düsseldorf wieder eine der größten Internationalen Wassersportmessen Europas statt. Laut Messeleitung werden ca. 1.600 Aussteller aus mehr als 50 Ländern in 17 Messehallen erwartet. Gegenüber dem Vorjahr ist damit die Ausstellerzahl wieder nach oben gegangen. Der positive Trend in der Yacht- und Wassersportwirtschaft zeigt sich damit auch auf der „boot 2012“.
Auf der „boot Düsseldorf“ sind wieder alle Fassetten des Wassersports zu finden: Spektakuläre Superyachten, traditionelle Motor- und Segelyachten, Kanus und Schlauchboote, Windsurfen, Kiten, Tauchen, Bootszubehör- und Ausrüstung sowie maritime Kunst.
Auch die Schmitz-Yachtversicherungsvermittlung ist wieder mit einem eigenen, großen Messestand vertreten. Durch unsere breite Produktpalette stellen wir abermals unter Beweis, dass wir nicht zu Unrecht zu den führenden Yachtversicherungsanbietern in Deutschland zählen.
Überzeugen Sie sich selbst und besuchen Sie uns auf unserem Stand. Gerne überprüfen wir Ihre derzeitigen Konditionen und geben Ihnen ein sicherlich wettbewerbsfähiges Alternativangebot an die Hand.
So finden Sie uns: Halle 11, Stand H 50
Testen auch Sie unsere Wettbewerbsfähigkeit und lassen sie sich von uns ein maßgeschneidertes Angebot über unser Online-Anfrageformular zukommen.
Geänderte Mindestversicherungssummen für motorgetriebene Wassersportfahrzeuge in Italien
Grundsätzlich gilt in Italien eine Versicherungspflicht zur Bootshaftpflichtversicherung. Diese Pflicht gilt für alle motorgetriebenen Wassersportfahrzeuge sowie Segelboote mit Hilfsmotoren. Der italienische Gesetzgeber hat nunmehr durch die Übernahme einer EU-Richtlinie die Mindestdeckungssummen zum 11.06.2012 wie folgt angehoben:
- mindestens 5.000.000,-- € pro Schadenfall für Personenschäden
(ungeachtet der Anzahl der betroffenen Personen)
- mindestens 1.000.000,-- € pro Schadenfall für Sachschäden
Bootseigener, die italienische Binnen- und Küstengewässer befahren wollen, müssen also bis zu diesem Zeitpunkt die Mindestdeckungssummen Ihrer Verträge entsprechend erhöhen.
Bitte beachten Sie, dass in Italien der Versicherungsnachweis / das Zertifikat immer an Bord mitgeführt werden muss.
Gerne bieten wir Ihnen eine diesen Mindestdeckungssummen entsprechende Bootshaftpflichtversicherung an.
Bootsversicherung - Schutz im Lichte des Klimawandels
Im Bereich Boots- und Yachtversicherungen spielt dieses Jahr insbesondere das Thema Bootsversicherungsschutz im Lichte des Klimawandels eine Rolle. In diversen Bootskasko-Versicherungsbedingungen sind hierzu Einschränkungen im Hinblick auf den Versicherungsschutz zu finden. Bei den Spezialbedingungen zur Wassersportkaskoversicherung der Schmitz-Yachtversicherungsvermittlung handelt es sich dagegen um eine „echte“ Allgefahrenversicherung ohne Bausteinprinzip. Damit sind grundsätzlich die Schäden an dem versicherten Boot aufgrund von Unwettern jeglicher Art gedeckt. Einschränkende Voraussetzungen des Versicherungsschutzes, wie z.B. das Vorliegen bestimmter Windstärken oder Ausschlüsse bezüglich bestimmter Unwetterarten (Tornados, Sturmflut etc.) sind in dem Bedingungswerk nicht enthalten. Wir verweisen auch auf die Ausgabe 1/2010 der Seglerzeitung, in welcher hierzu Ausführungen der Schmitz-Yachtversicherungsvermittlung auf Seite 12 zu finden sind.
Versicherungsschutz im Winterlager
Auch außerhalb der Wassersportsaison ist ein Kaskoversicherungsschutz unbedingt notwendig. In unseren Spezialbedingungen für die Wassersportkaskoversicherung gibt es keinen Ausschlusstatbestand im Hinblick auf das Überwintern des Bootes. Unter § 3 Ziffer 3. der Spezialbedingungen wird vielmehr explizit klargestellt, daß auch das Winterlagerrisiko mitversichert gilt. Damit besteht der Bootsversicherungsschutz auch im Winter, egal ob das Boot im Wasser „überwintert“ oder in ein Winterlager an Land gebracht wird.
Insbesondere auch an Land ist es wichtig, dass die Allgefahrendeckung in vollem Umfang bestehen bleibt. Das zeigen die Schäden der letzten Jahre, bei denen die scheinbar sicheren Winterlagerhallen inkl. der darin abgestellten Boote durch Feuer oder auch durch Stürme beschädigt oder auch zerstört wurden. Im Rahmen unserer Bedingungen wurde hier voller Ersatz geleistet.
Yacht-Haftpflicht- und Yacht-Kasko-Versicherung mit erheblichen Deckungserweiterungen
In der Bootshaftpflichtversicherung gilt die Skipperhaftung für in Europa gecharterte Wassersportfahrzeuge (Deckungssumme 1.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden) sowie die Forderungsausfallversicherung (Deckungssumme 1.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden; Selbstbeteiligung 2.500,00 €) nunmehr beitragsfrei generell mit eingeschlossen. Insbesondere die Forderungsausfallversicherung stellt eine sinnvolle Ergänzung des Bootsversicherungsschutzes für den Fall dar, dass Sie gegen einen Dritten gesetzliche Haftpflichtansprüche geltend machen können, Ihre Ansprüche jedoch trotz eines gerichtlichen Titels aufgrund mangelnden Vermögens des Dritten nicht befriedigt werden (vgl. Pressemitteilung „Palstek 3/07“). Weiterhin wurden die angebotenen Grunddeckungssummen zur Bootsversicherung nochmals beitragsneutral erhöht.
In der Bootskaskoversicherung wurde der beitragsfreie Einschluss der Bergungs-, Wrackhebungs- und Entsorgungskosten auf 2.500.000,00 € erhöht. Weiterhin entfällt eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung im Totalschadensfall im Fahrtgebiet als auch neu bei Schäden durch Brand und Blitzschlag.
Haftpflicht-Versicherungsschutz für Bootsrailer
Für Besitzer von nicht zulassungspflichtigen Bootsanhängern, deren Trailer-Haftpflicht bisher in die Yacht-Haftpflicht-Versicherung eingeschlossen werden konnte, hat der Gesetzgeber eine eigenständige Gefährdungshaftung von Anhängern (Trailern) geschaffen. Diese Haftungserweiterung knüpft nicht an die Zulassungs- bzw. Versicherungspflicht der Anhänger sondern lediglich daran an, ob der Anhänger dazu bestimmt ist, von Kraftfahrzeugen mitgeführt zu werden (§ 7 Abs. 1 StVG). Sie gilt für Anhänger, die mit dem Zugfahrzeug verbunden sind und solche, die sich in einem abgehängten Zustand befinden. Als Folge haften die Halter von Anhänger und ziehendem Fahrzeug gesamtschuldnerisch, "wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug und einen Anhänger verursacht wird".
Im Rahmen unserer Yacht-/Sportboothaftpflichtversicherung erstreckt sich der Bootsversicherungsschutz nunmehr beitragsfrei auch auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Halten, Besitz und Gebrauch von nach den Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StvZO) kennzeichnungspflichtigen Spezialanhängern (Trailer) zur Beförderung des versicherten Sportbootes, sofern das Kennzeichen im Antrag angegeben wurde. Die Deckungssumme beträgt innerhalb der vereinbarten Grunddeckungssumme 2.000.000,00 € pauschal für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Dieser Versicherungsschutz wird subsidiär gewährt.
Damit besteht Versicherungsschutz sowohl für den Fall, dass der Trailer am Kfz hängt und von diesem gezogen wird als auch für den Fall, dass der Trailer ohne Kfz selbständig abgestellt oder bewegt wird.
Sollten höhere Deckungssummen gewünscht werden, muss eine entsprechende AKB-Deckung (Kfz-Haftpflichtversicherung) abgeschlossen werden. Auch hierzu beraten wir Sie gerne.
Grüne Versicherungskarte für den Trailer: Ja oder Nein?
Eine grüne Versicherungskarte für den Trailer ist bei Auslandsfahrten, bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Osteuropa) abgesehen, nicht mehr Pflicht. Grundsätzlich gilt jedoch, dass durch diese Karte die Abwicklung eines Unfalles im Ausland wesentlich vereinfacht wird, da darauf alle wichtigen Informationen des Haftpflichtversicherungsschutzes enthalten sind. Eine solche Karte wird jedoch nur ausgestellt, soweit auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Rechtsschutzversicherung für Motor- oder Segelboote / (Yachten)
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung für Ihr Motor- oder Segelboot benötigen, können wir Ihnen nunmehr auch hierzu eine äußerst kostengünstige Lösung anbieten.
Versichert gilt das im Versicherungsschein bezeichnete Boot. Neben Ihnen als Versicherungsnehmer gelten auch alle berechtigten Fahrer und Insassen mitversichert.
Versicherungsschutz besteht insbesondere für den Schadenersatzrechtsschutz (wenn Sie Ihre Forderungen auf Schadenersatz durchsetzen müssen), für den Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz sowie für den Vertrags- und Sachenrechtsschutz (Streitigkeiten aus Verträgen rund um Ihr Boot, z.B. Kaufvertrag, Reparaturvertrag, Finanzierungsvertrag).
Die Versicherungssumme innerhalb Deutschlands ist unbegrenzt, im Ausland beläuft sich diese auf 100.000,-- € je Rechtsschutzfall.
Sollten Sie ein Angebot wünschen, sprechen Sie uns einfach an.
Spitzenstellung bestätigt - Yacht-Kasko- und
Haftpflicht-Versicherungsangebote im Vergleich - „Segeln 03/2008“
In der Zeitschrift „Segeln“ wurde in Heft 3/2008 ein Vergleich zur Bootskasko- und Haftpflichtversicherung verschiedenster Anbieter vorgenommen. Angebote von diversen Marktteilnehmern wurden sowohl hinsichtlich der Prämie als auch zu den Bedingungen unter die Lupe genommen. Wie in dem Artikel richtig dargestellt, herrscht bei den Assekuranzen im Bereich dieser Bootsversicherungen ein schwer durchschaubarer Bedingungsdschungel. Diesem „Dschungel“ haben wir mit unseren klaren und eindeutigen, verbraucherfreundlichen Regelungen in unseren Spezialbedingungen entgegengewirkt. Der in der Zeitschrift zur Prüfung des Umfangs des Versicherungsschutzes aufgestellte Fragenkatalog konnte zu den wichtigsten Punkten eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden.
Prämienseitig lagen unsere Angebote sowohl im Haftpflicht- als auch im Kaskobereich fast immer im Bereich der besten Anbieter.
Pressemitteilung "Palstek 03/2007"
Badeunfall mit Folgen? Kaum hält der Anker, lockt das Wasser zum Bade. Ein paar erfrischendende Runden um die Yacht steigern die Lust zum Segeln. Und weil es so schön ist, mögen es viele. Mit der Anzahl der Yachten wächst allerdings auch die Gefahr, durch ein Sportboot beim Schwimmen oder Schnorcheln verletzt zu werden. Kommt es zu einem Unfall, geht der Geschädigte mit Recht davon aus, dass der finanzielle Schaden von der Versicherung des Verursachers reguliert wird. Was aber, wenn keine oder nur eine Haftpflichtversicherung mit unzureichender Deckung besteht? Oder gar kein Bootsversicherungsschutz mehr vorhanden ist, da die Prämie nicht gezahlt wurde?
Kunden von Schmitz-Yachtversicherungen können für 10 bis 15 Euro eine Forderungsausfalldeckung abschließen (Anmerkung Schmitz: ab 1.1.2009 beitragsfreier Einschluß), um diesem Problem zu begegnen. Lässt sich eine gerichtlich festgelegte Schadensersatzforderung auch per Zwangsvollstreckung nicht durchsetzen, werden Eigner mit einer Forderungsausfalldeckung von der eigenen Versicherung wie ein Unfallopfer behandelt, wobei das Limit 1 Million Euro beträgt. Voraussetzung für den Eintritt der Versicherung ist lediglich, dass der Verursacher seinen festen Wohnsitz in einem der 18 europäischen Länder hat, für die dieses Angebot ausgearbeitet wurde.
Franz & Eberhard Schmitz GmbH
Versicherungsvermittlung - VVS,
Telefon 089 - 43 601 14,
www.schmitz-yachtversicherungen.de
Schmitz Helpline-Service
Unser Helpline-Service für medizinische Dienste und Versicherungsschadenservice rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr steht allen unseren Kunden zur Verfügung.
Versicherungs-Zertifikate
Als besondere Serviceleistung haben unsere Kunden bereits im Frühjahr 2011 automatisch Ihre Bootsversicherungszertifikate erhalten. Auch im Frühjahr 2012 werden diese wieder automatisch verschickt.

